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Vorsitzende
Sandra Heinen
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2. Vorsitzende
Andrea Wulf
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Aufgaben
Der Pfarrgemeinderat (manchmal auch ‚Kirchengemeinderat‘) ist die von der katholischen Kirchengemeinde gewählte Gruppe, die zusammen mit dem Pfarrer und den anderen Pfarrgeistlichen und Mitarbeitern für Leben und Wirken der Gemeinde sorgt.
Je nach Größe der Pfarrei und der Ordnung der jeweiligen Diözese sind Mitgliederzahl und Aufgaben dieses Gremiums verschieden festgelegt. Die Einrichtung von Pfarrgemeinderäten geht auf einen Beschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-1965) zurück. Das Dekret über das Apostolat der Laien regt die Einrichtung beratender Gremien in den Pfarrgemeinden an. In dieser Entwicklung zeigt sich auch der Wandel von der ausschließlich pastoral versorgten zur mit-sorgenden Gemeinde. Um seine Arbeit leisten zu können, bildet der Pfarrgemeinderat Ausschüsse – etwa zu den Themenbereichen Mission, Liturgie, Caritas und Medien. In diese Ausschüsse können auch Nichtmitglieder berufen werden.
Lediglich beratend wird der Pfarrgemeinderat bei allen Angelegenheiten tätig, die dem Pfarrer als beauftragtem Seelsorger und Leiter der Gemeinde übertragen sind. Beschließen kann er Maßnahmen, die den Dienst der Gemeinde für die Gesellschaft und die Welt betreffen: zum Beispiel Caritas, Medien, Dritte-Welt-Projekte, Politik und Kirchenasyl. Nicht in die Zuständigkeit des Pfarrgemeinderates fallen Fragen der Vermögensverwaltung. Für sie ist der Pfarrverwaltungsrat oder der Kirchenvorstand zuständig.